Energie- und Umweltpolitik

Die Qualitäts- und Umweltpolitik wird von der Geschäftsführung festgelegt, den jeweiligen Erfordernissen angepasst und allen Mitarbeitern nahegebracht. Das Unternehmens ist bestrebt, die Qualität zu optimieren und jegliche negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Unter Qualität wird hier der Grad der Erfüllung der Anforderungen unserer Kunden, also die Kundenzufriedenheit, verstanden. Zudem verpflichtet sich die Büromöbelwerk EB GmbH zum Schutz der Umwelt und Aufrechterhaltung / Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems.

Wir setzen uns folgende Grundsätze unserer Qualitäts- und Umweltpolitik:

  • fortlaufende Verbesserung und Weiterentwicklung unserer Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zur Sicherung und Steigerung von Kundenzufriedenheit, Umweltleistung und Wettbewerbsvorteilen

  • Minimierung des Einsatzes von Gefahrstoffen, Einsparung von Rohstoffen, Abfallvermeidung

  • anwendungsorientierte Beratung zur optimalen Problemlösung und damit zur Erfüllung des jeweiligen Kundenbedürfnisses

  • Einhaltung aller vertraglichen und sonstigen bindenden Verpflichtungen

  • aktives Lösen von Problemfällen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber

  • Förderung und Überwachung des Qualitäts- und Sicherheitsbewusstseins der Lieferanten

  • Bezug von Holzwerkstoffen nur aus FSC-zertifizierten Quellen

 

Für die Umsetzung dieser Ziele sind alle Mitarbeiter verpflichtet, folgende Regeln einzuhalten:

  • Alle innerbetrieblichen Abläufe sind als Kunden – Lieferanten – Beziehungen unter Beachtung folgender Grundsätze zu betrachten:

    • Ich weise mangelnde Qualität an meinen Lieferanten zurück.

    • Ich bin bereit, meine Leistung in hoher Qualität zu liefern.

    • Um das Vertrauen unserer Kunden zu gewinnen und dauerhaft zu erhalten, gebe ich keine mangelhafte Qualität weiter.

  • Mit Werkstoffen und erst recht mit Gefahrstoffen wird sparsam umgegangen, um die Umwelt zu schonen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, Abfälle werden sorgfältig getrennt

  • Mit dem Ziel einer ständigen Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit werden aufgetretene Abweichungen dokumentiert, Korrekturmaßnahmen festgelegt und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung bestimmt.

Auf der Basis dieser Grundsätze werden die Unternehmensziele durch die Geschäftsführung definiert und kommuniziert. Die Umsetzung wird im Rahmen regelmäßiger Besprechungen überprüft.

Alle Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, mit konstruktiven Vorschlägen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung beizutragen.